Liebe Naturfreunde und Unterstützer des Naturraums Arzheimer Schanze,

am 18.04.2024 hat der Stadtrat Koblenz die Darstellung der Wohnbaufläche W-AZ-01-V „Arzheimer Schanze“ aus dem Entwurf für den neu aufzustellenden Flächennutzungsplan Koblenz per Beschluss bestätigt: Eine Eintragung dieser Fläche als potentielles Baugebiet in den FNP soll nun also doch erfolgen. Verantwortlich hierfür ist die SPD-Fraktion des Stadtrats, die Ihre Meinung zu dieser Sache geändert hat. Eine schriftliche Begründung wurde hierzu nicht abgegeben. Der Stadtrat folgt damit dem Beschluss (siehe hier: https://buergerinfo.koblenz.de/getfile.php?id=348533&type=do) des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität, in dem ein paar Details zu den Hintergründen zu finden sind.

Zur Erinnerung:

In der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (der 1. Veröffentlichung), die im September/Oktober 2023 erfolgte, war das Gebiet als verworfen (entnommen) dargestellt. Es wird nun im Rahmen der Offenlage des neuen FNP (also der 2. Veröffentlichung), bevor er rechtskräftig verabschiedet wird, mit einer erneuten Eintragung der ca. 2,5-3ha großen Fläche als potentielle Wohnbaufläche zu rechnen sein. Wann genau die Offenlage erfolgt, steht (unseres Wissens nach) noch nicht fest. Hier gilt es wachsam zu bleiben.

Soviel zu den nüchternen Fakten. Ein paar interessante Details zu den Begründungen und Schwierigkeiten bei der Entscheidungsfindung lassen sich im Abwägungsdokument zur FNP Neuaufstellung finden: https://buergerinfo.koblenz.de/getfile.php?id=348505&type=do
(Anmerkung: Auch wenn es ein wenig Recherchearbeit bedeutet, über das Bürgerinformationssystem der Stadt Koblenz und die Öffentlichen Bekanntmachungen lassen sich sehr viele interessante Informationen über die meisten politischen Vorgänge verfolgen. Linksammlung am Ende des Artikels!)

Es scheint eine Problematik bei der Planung einer möglichen Umsetzung des umstrittenen Baugebietes zu geben:
Zentrales Element hiervon ist ein privates Grundstück, ohne das eine Erschließung der angedachten Planung unmöglich wird.

Siehe hierzu auf Seite 166 in der PDF des weiter oben verlinkten Dokuments:

Die Verwaltung schreibt folgendes:
Um die Erschließung eines möglichen Baugebietes in diesem Bereich zu sichern, ist es zwingend erforderlich, eine Bebauung des Flurstücks 43/8 der Flur 8 der Gemarkung Arzheim zu verhindern. Das besagte Grundstück stellt die einzige Zuwegung von der Kreisstraße zum östlichen Teil der Fläche dar, befindet sich jedoch in privatem Eigentum und darf gegenwärtig nach §34 BauGB bebaut werden. Wenn es Baugebiet weiterverfolgt werden soll, wäre es ideal, wenn die Stadt das Grundstück käuflich vom privaten Eigentümer erwerben könnte. Der Eigentümer sollte daher in diesem Fall zeitnah angesprochen werden. Falls ein Erwerb nicht möglich ist, sollte kurzfristig nach dem Beschluss zur Wiederaufnahme der reduzierten Bauflächen in den FNP eine Veränderungssperre erlassen werden. Durch diese Veränderungssperre kann verhindert werden, dass die Parzelle, in der in Zukunft die Zufahrt zum Baugebiet realisiert werden soll, bebaut wird. Da die Veränderungssperre nur wenige Jahre aufrechterhalten werden kann, muss ein Bebauungsplan für das Baugebiet zügig begonnen und abgeschlossen werden. Falls kurzfristig eine Bebauung des fraglichen Grundstückes umgesetzt wird, die vor Erlass oder nach Auslaufen einer Veränderungssperre mit hoher Wahrscheinlichkeit genehmigt werden muss, wäre eine sinnvolle Erschließung des Baugebietes Arzheimer Schanze nicht mehr möglich.

Die Verwaltung rät übrigens vor dem Hintergrund der Umweltaspekte und der Erschließungsproblematik vor einer Eintragung als potentielle Wohnbaufläche ab. Weitere, bereits bekannte Gründe bleiben genauso aktuell:

  • Verlust lebensraumsensibler Tierarten
  • Entstehung neuer Emissionsflächen
  • Segregationsgefahr
  • Gefahr der Ortskernverödung
  • Reduzierung des Naherholungsraums
  • Massive Flächenversiegelung (ein Unding im Jahre 2024!)
  • Lärmbelastung durch Bauarbeiten über mehrere Jahre hinweg
  • Potentielle Verschärfung der Überschwemmungsgefahr im Mühlental

Nun zur Frage, die sich dem Freund des Naturraums Arzheimer Schanze stellt:

Was kann man tun, um den Naturraum weiterhin zu erhalten?

Zuallererst bleibt festzustellen, dass im derzeitigen, aktuell gültigen Flächennutzungsplan (von 1983) schon bereits seit über 40 Jahren eine mögliche Wohnbaufläche auf der Arzheimer Schanze eingetragen war, die deutlich größer ist, als die jetzt neu geplante sein würde (ca. 3-4 mal so groß, mit etwa 11 Hektar). Das zeigt schon deutlich, dass die vorliegenden Rahmenbedingungen und Umweltaspekte (die sich übrigens immer stärker manifestieren) ein Baugebiet an dieser Stelle quasi ausschließen und nun versucht wird, es entgegen jeder Vernunft irgendwie zu realisieren.

Ein Flächennutzungsplan ist zwar noch kein Bebauungsplan sondern ein diesem übergeordnetes Verwaltungselement und für den Bürger kein gut greifbarer Gegenstand zur (juristischen) Interaktion. Dennoch bleibt jedem die Möglichkeit sich innerhalb der 2. Offenlage hierzu zu äußern, Vorbehalte und Gegenargumente vorzubringen und jeder kann & sollte diese Möglichkeit für sich nutzen.

Der Naturraum der Arzheimer Schanze ist als potentielles Baugebiet seit langem stark umstritten und nicht zuletzt aus diesen Gründen (nämlich dem hohen Konfliktpotential im Bereich auf die Umweltschutzthematik und die Hochwasserprobleme im angrenzenden Mühlental), trotz eines Aufstellungsbeschlusses von 2011 für einen Bebauungsplan, nicht vorangekommen.

Der Flächennutzungsplan wäre allerdings – da er nur alle paar Jahrzehnte ganzheitlich angefasst wird – eine gute Gelegenheit die Thematik dauerhaft und nachhaltig vom Tisch zu bringen.

Nun die Antwort auf die o.g. Frage – „Was können wir tun?“:

Bei der als Nächstes stattfindenden, abschließenden „Offenlage“ des FNP ist für jeden die Möglichkeit geboten, sich zu diesem Thema (schriftlich) zu äußern, insbesondere natürlich direkt in Richtung der Politik und Verwaltung. Ernsthafte, juristische Schritte machen erst bei einem möglichen, späteren Bebauungsplanverfahren Sinn.

Während dieser kommenden, abschließenden Offenlage (aber auch vorab) kann jeder die hierfür öffentlich zur Verfügung stehenden Kontaktmöglichkeiten der Verwaltung und Politik wahrnehmen. Wann diese Offenlage stattfindet ist – wie gesagt – noch unklar, es lohnt sich hierfür die unten genannten Links ca. einmal die Woche zu prüfen.
Ansprechpartner hierfür sind auf Seiten der Verwaltung z.B. die Stadtverwaltung Koblenz, hier das Amt für Stadtentwicklung und Bauordnung (Klick auf Bild führt auf die Seite der FNP-Neuaufstellung):

Die entsprechenden Politiker der jeweiligen Fraktionen haben derzeit Ihre Visitenkarten omnipräsent im Rahmen der stattfindenden Europa- und Kommunalwahlen 2024 im gesamten Stadtgebiet verteilt und sollten somit mit geringer Eigeninitiative leicht und direkt kontaktierbar sein.

Direkte Ansprechpartnerin der Verantwortlichen für die derzeitige Situation ist die SPD Stadtratsfraktion Koblenz , welche bislang unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes die Ausweisung des Naturraums der Arzheimer Schanze zur Wohnbebauung – natürlich zusammen mit der Fraktion der Grünen – abgelehnt hat. Übrigens findet sich unter dem Menüpunkt „Wohnraum für Koblenz“ auf der Seite der SPD-Stadtratsfraktion Koblenz (Stand: Mai 2024) https://www.spd-fraktion-koblenz.de/wohnraum-fuer-koblenz/ die folgende Aussage:

Insbesondere die Frage, was genau ein Neubaugebiet „Auf der grünen Wiese mit Biotopstatus“ im Jahr 2024 umweltverträglich macht, bleibt hier unbeantwortet.

Linksammlung zur eigenen Informationsbeschaffung:
Bürgerinformationssystem der Stadt Koblenz: https://buergerinfo.koblenz.de/info.php
Flächennutzungsplan Neuaufstellung: https://www.koblenz.de/umwelt-und-planung/stadtplanung/flaechennutzungsplan/fnp-neuaufstellung-offenlage/
Öffentliche Bekanntmachungen: https://www.koblenz.de/rathaus/verwaltung/oeffentliche-bekanntmachungen/